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Art. 55

BZO Baureglement Gemeinde Muotathal · S. 19 · Original-PDF

1Der Gebäudeabstand ist die kürzeste Entfernung zwischen zwei Fassaden; er entspricht der Summe der beiden dazwischenliegenden Grenzabstände; 5 63 Abs. 1 PBG.

2Bei mehreren Bauten auf demselben Grundstück bemisst sich der Gebäudeabstand, wie wenn eine Grenze dazwischen läge; 5 63 Abs. 3 PBG.

3Nebenbauten dürfen unter sich und zu andern Gebäuden den Gebäudeabstand unterschreiten; 5 63 Abs. 2 PBG,

4Steht bei lnkrafttreten dieses Baureglements auf dem Nachbargrundstück bereits eine Hochbaute in geringerem Abstand zur Grenze, als dieses Baureglement vorschreibt, genügt anstelle des Gebäudeabstandes die Einhaltung des Grenzabstandes; 5 63 Abs. 4 PBG. 1 1 . Strassenabstand

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.