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Art. 5

BZO Baureglement Gemeinde Muotathal · S. 6 · Original-PDF

1Die Baukommission besteht aus mindestens fünf Mitgliedern

b)Baukommission

2Der Baupräsident sowie die übrigen Mitglieder werden vom Gemeinderat jeweils für zwei Jahre gewählt. Die Baukommission konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidenten selbst. Dieser muss Mitglied des Gemeinderates sein; 5 76 Abs. 1 PBG.

3Die Baukommission hat die Baugesuche zu prüfen und die übrigen Geschäfte des Gemeinderates vorzubereiten, in welchen dieser einen Entscheid auf Grund dieses Reglements zu fällen hat. Sie stellt dem Gemeinderat Antrag. a Der Gemeinderat kann der Baukommission die Durchführung der Baukontrollen übertragen. 7

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.