Art. 46 · cl Anrechenbare
BZO Baureglement Gemeinde Muotathal · S. 17 · Original-PDF
1Die anrechenbare Landfläche ist die von der Baueingabe erfasste zusammenhängende Fläche, soweit sie in Bezug auf die Ausnützung noch nicht beansprucht ist und in der Bauzone liegt, sowie Parzellenteile, die gemäss Zonenplan mit Nutzungsbeschränkungen belegt sind zum Bauten- oder Uferschutz oder für öffentliche Fusswege. Landfläche
2Nicht angerechnet werden:
a)rechtskräftig ausgeschiedene Schutzzonen sowie offene Gewässer und Wald;
b)die für die Erschliessung notwendigen Fahrbahnflächen, soweit es sich nicht um eigentliche Hauszufahrten handelt;
c)projektierte Verkehrsanlagen, für deren Festlegung das gesetzlich vorgesehene Verfahren eingeleitet oder durchgeführt ist.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.