Art. 42a · Anderung neurechtlicher landwirtschaftlicher Wohnbauten
BZO Baureglement Gemeinde Muotathal · S. 51 · Original-PDF
) l (Art.24d Abs. 1 RPG) l 1 lm Rahmen von Artikel 24d Absätze 1 und 3 RPG sind Erweiterungen zulässig, welche für eine zeitgemässe Wohnnutzung unumgänglich sind. l I I l I
3Der Wiederaufbau kann nach Zerstörung durch höhere Gewalt zugelassen werden. i I Art.42bAnderung unbewohnter Gebäude oder Gebäudeteile zwecks hobbymässiger Tierhaltung (Art.24d Abs. 1bi" RPG)
1Die hobbymässige Tierhaltung gilt als Erweiterung der Wohnnutzung der nahe gelegenen Wohnbaute.
2Sie ist an allfällige Möglichkeiten zur Erweiterung der Wohnbaute nach Artikel 42 Absatz 3 anzurechnen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.