Art. 21 · Erhöhte Anforderungen
BZO Baureglement Gemeinde Muotathal · S. 10 · Original-PDF
2. Erhöhte Anforderungen
1An die Gestaltung von Bauten und Anlagen sowie deren Umgebung werden erhöhte Anforderungen gestellt:
a)in den Dorfzonen und den unmittelbar an die Dorfzone angrenzenden Bauten
b)an exponierten Hanglagen. F 'l| 11
c)im Sichtbereich von künstlerisch und geschichtlich wertvollen Stätten, Bauten und Anlagen sowie in besonders schönen Landschaften, namentlich beim Ortsteil Wil und Kloster.
d)bei Bauten, die das Strassen-, Platz- oder Landschaftsbild wesentlich beein- -l f Iussen.
2Der Gemeinderat entscheidet bei Bauten und Anlagen gemäss Abs, 1, unter Beizug eines Bauberaters oder einer Fachkommission, über allfällige Auflagen -t
3Gestützt auf das kantonale lnventar über geschützte oder schützenswerte Bauten und Bauteile (KIGBO) erlässt der Gemeinderat für die im Zonenplan eingetragenen Kulturobjekte auf dem Verfügungswege die erforderlichen Schutzmassnahmen; er hört zuvor den Eigentümer und nötigenfalls die kantonale Denkmalpflege an.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.