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Art. 48 · Spielplätze
BZO Planungs- und Baureglement Muenchwilen · S. 23 · Original-PDF
1Beim Bau von gleichzeitig mindestens vier Wohneinheiten sind auf privatem Grund Spielplätze im Ausmass von 20 % der anrechenbaren Wohnbruttogeschossfläche zu erstellen. Kleinwohnungen bis 2 Zimmer werden nicht als Einheit angerechnet.
2In der Kernzone und Dorfkernzone beträgt das verlangte Ausmass 10 %.
3Spielplätze von grösseren Überbauungen sind für die unterschiedlichen Altersstufen zu gestalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.