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Art. 44 · Aussenantennen
BZO Planungs- und Baureglement Muenchwilen · S. 22 · Original-PDF
1Nach aussen in Erscheinung tretenden Antennen sind in ihrer Grösse auf das Minimum zu beschränken. Parabolspiegel sind der öffentlichen Sicht zu entziehen und in einem unauffälligen Farbton zu halten. Aussenantennen
2Innerhalb der Ortsbildschutzzone kann der Gemeinderat unter Beachtung der privaten Interessen den Anschluss an bestehende Gemeinschaftsantennen oder die Erstellung von Gemeinschaftsantennen für Gebäudegruppen verlangen. Nicht mehr benutzte Stabantennen sind zu entfernen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.