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Art. 21 · Baumschutzzone
BZO Planungs- und Baureglement Muenchwilen · S. 14 · Original-PDF
1In der Baumschutzzone ist der vorhandene Baumbestand im Interesse der Siedlungsdurchgrünung und der ökologischen Qualität zu erhalten und sukzsessive zu verjüngen. Das Fällen von Bäumen untersteht der Bewilligungspflicht. Baumschutzzone
2Natürliche Abgänge von Bäumen sind durch artgerechte Jungpflanzen im allgemeinen am selben Standort zu ersetzen. Aus zwingenden Gründen dürfen einzelne Bäume gefällt werden, wenn ein angemessener Ersatz geschaffen wird.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.