Art. 2 · Ortsplanerische Zielsetzungen
BZO Planungs- und Baureglement Muenchwilen · S. 5 · Original-PDF
1Die Vorschriften der Gemeinde sollen ein geordnetes Bauen gewährleisten. Insbesondere sind die nachstehenden Ziele zu beachten: Ortsplanerische Zielsetzungen
a)zweckmässige und haushälterische Nutzung des Bodens;
b)Förderung einer guten ortsbaulichen Gestaltung unter Berücksichtigung des inneren und äusseren Ortsbildes sowie des Landschaftsbildes;
c)zweckdienliche, der Nutzung angepasste Erschliessung;
d)Schutz von Natur und Umwelt sowie Förderung des ökologischen Ausgleichs;
e)haushälterischer Umgang mit den energetischen Ressourcen und Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien;
f)Wahrung von Sicherheit und Hygiene im Bauwesen und Schutz des Menschen vor schädlichen oder störenden Einflüssen.
2Ergibt sich aus der Anwendung von Vorschriften ein Ermessensspielraum, so ist dieser im Sinne dieser Zielsetzungen auszuschöpfen.
3Sofern keine öffentlichen Interessen verletzt werden, kann die Gemeindebehörde nach Abwägung der beteiligten privaten Interessen Ausnahmen von kommunalen Vorschriften oder Plänen bewilligen.1)
a)bei ausserordentlichen Verhältnissen, insbesondere wenn eine unzumutbare Härte, ein unverhältnismässiges Erschwernis oder ein sinnwidriges Ergebnis entstünde, oder wenn durch die Abweichung eine bessere Lösung im Sinne der Raumplanung erreicht werden kann;
b)für Bauten und Anlagen zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben oder Vorschriften;
c)für befristet bewilligte Bauten oder Anlagen. 1) Fassung gemäss Gemeindeversammlung vom 23.06. 2004, gültig ab 24.08.2004 Beschluss Nr. 53/2004 vom 24.02.2004 Art. 3 2)
1Der Vollzug dieses Reglements sowie die Anwendung der im Aufgabenbereich der Gemeinde liegenden eidgenössischen und kantonalen Vorschriften obliegen der Baukommission. Sie ist zuständige Gemeindebehörde im Sinne des Planungs- und Baugesetzes. Zuständigkeit
2Die Baukommission kann einzelne Befugnisse an Kommissionen oder Amtsstellen delegieren und zur Vorbereitung von Geschäften vorberatende Kommissionen einsetzen.
3(aufgehoben)
2) Fassung gemäss Gemeindeversammlung vom 29.11.2006, gültig ab 13.02.2007 Beschluss Nr. 167/2006 vom 29.08.2006 II. Planungsinstrumente Zonenübersicht
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.