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Art. 3 · Parzellenfläche zur Berechnung der baulichen Nutzung

BZO Zonenreglement Siedlung Muenchenstein · S. 12 · Original-PDF

1Für die Berechnung der baulichen Nutzung ist die im Zeitpunkt der Erteilung der Baubewilligung vorhandene Parzellenfläche massgebend.

§ 46 Abs. 1 RBV

2Parzellenteile, die in der Landwirtschaftszone oder im Waldareal liegen, dürfen nicht in die Berechnung einbezogen werden.

§ 46 Abs. 2 RBV

3Parzellenteile in der Grünzone, dürfen nicht in die Berechnung der baulichen Nutzung einbezogen werden.

§ 46 Abs. 3 RBV

4Liegt eine Bauparzelle in verschiedenen Zonen, so ist die bauliche Nutzung gesondert zu ermitteln. Die bauliche Nutzung kann in einem Baukörper erfolgen. Für die Baute gilt das Gebäudeprofil jener Zone, in welcher der grössere Teil der Baute (Fläche gemäss Berechnung zur Bebauungsziffer) zu liegen kommt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.