Art. 1 · Bestandteile, Zweck, Geltungsbereich
BZO Zonenreglement Siedlung Muenchenstein · S. 10 · Original-PDF
Kommentar
1Die Zonenvorschriften Siedlung bestehen aus:
Rechtskräftige Quartierplanungen bzw. Teilzonenplanungen sowie alt-
a)Zonenplan Siedlung, Teilplan A: Bauzonen, Nichtbauzonen sorechtliche Gesamtüberbauungen wie überlagernde Zonen und Festlegungen, 1:4'000;
b)Zonenplan Siedlung, Teilplan B: Gefahrenzonen, 1:4000;
c)Zonenreglement Siedlung. sind im Zonenplan Siedlung orientierend ausgewiesen. Sie bilden eigenständige Sondernutzungsplanungen für die betreffenden Areale. Für den Dorfkern gelten die Vorschriften der
2Die Zonenvorschriften Siedlung bezwecken eine geordnete Bodennutzung und Bebauung im Siedlungsgebiet. Teilzonenplanung "Dorfkern". Die Zonenvorschriften Siedlung sind
3Die Zonenvorschriften Siedlung gelten für die verbindlichen Planinhalte im Zonenplan Siedlung. gestützt auf das eidgenössische Raumplanungsgesetz (RPG Art. 21 Abs. 1) sowie das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz (RBG § 18 Abs. 5) für jedermann verbindlich. Ausserhalb des Perimeters Zonenplan Siedlung gelten die Zonenvorschriften Landschaft und die Teilzonenvorschriften "Brüglinger Ebene". Jermann Ingenieure + Geometer AG 10/141 C. Zonentabelle
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.