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Art. 96 · e) Entscheide
BZO Baureglement Gemeinde Morschach · S. 43 · Original-PDF
l Der Gemeinderat sorgt für eine beförderliche Behandlung der Baugesuche. 2ln der Regel hat er das Baugesuch und die Einsprachen innert zwei Monaten nach Einreichung der genügenden Unterlagen und dem Eingang der Bewilligung anderer zuständiger Instanzen zu beurteilen. Baureglement Gemeinde Morschach Seite 42 3über Baugesuch und allfällige öffentlich-rechtliche Einsprachen ist gleichzeitig Beschluss zu faslen. Die Baubewilligungsverfügung und der Einspracheentscheid sind allen Parteien mitzuteilen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.