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Art. 62 · Gebäudelänge

BZO Baureglement Gemeinde Morschach · S. 25 · Original-PDF

lAls Gebaudelänge gilt das Mass der längsten Fassade. 2Bei abgesetzten und gegliederten Fassaden bemisst sie sich nach der senkrechten Projektion auf eine Parallele zur Hauptfassade. 3Die zonengemässe Gebäudelänge gilt auch für zusammengebaute Gebäude. Nebenbauten weiden nicht berücksichtigt. Bei verdichteter Bauweise nach Art' 44 BauR gilt keine Gebäudelängenbeschränkung. G. WOHNBAUTEN AN HANGLAGEN

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.