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Art. 103 · VII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

BZO Baureglement Gemeinde Morschach · S. 45 · Original-PDF

Gebühren l Der Gemeinderat erhebt für die Behandlung von Bau- und Vorentscheidgesuchen, die Baukontrolle sowie den Entscheid über Einsprachen Gebühren. 2Er erlässt hierfür eine Gebührenordnung. Baureglement Gemeinde Morschach Seite 44 VII. SGHLUSSBESTIMMUNGEN

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.