Art. 1 · Zweck
BZO Baureglement Gemeinde Morschach · S. 6 · Original-PDF
Das Baureglement (BauR) und die übrigen Planungsmittel bezwecken:
a)eine haushälterische Nutzung des Bodens, insbesondere die Erhaltung des Kulturlandes und schützenswürdiger Gebiete;
b)eine geordnete bauliche Entwicklung der Gemeinde;
c)die Wahrung und Förderung der Eigenart des Orts- und Landschaftsbildes;
d)die Sicherstellung von gesunden Umweltbedingungen;
e)die Erhöhung der Wohnqualität;
f)die Förderung des Tourismus. Geltunqsbereich Arl.2
a)örtlich Das Baureglement und die Planungsmittel gelten für das ganze Gebiet der Gemeinde Morschach
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.