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Art. 86 · Gebühren

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 47 · Original-PDF

1Die Gebühren für die Tätigkeiten des Gemeinderates und der Verwaltung im Rahmen dieser BNO und die Tragung der weiteren Verfahrenskosten (Auslagen für externe Fachleute und regionale Stellen, Expertisen, usw.) sowie die Benützungsgebühren für die Beanspruchung des öffentlichen Grundes richten sich nach dem Gebührenreglement der Gemeinde. Gebühren

8Schluss und Übergangsbestimmungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.