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Art. 75 · Lichtimmissionen

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 43 · Original-PDF

1Exzessive Beleuchtungsanlagen wie Objektstrahler sind verboten. Beleuchtungen direkt in den Naturraum sind zu vermeiden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.