Art. 48 · Balkonverglasungen
BZO Bau- und Nutzungsordnung Moehlin · S. 39 · Original-PDF
1Für energiesparende Zwischenklimaräume bei Balkon- bzw. SitzplatzverBalkonverglasungen glasungen kann ein Nutzungsbonus bewilligt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: a. Verglasungen müssen lichtdurchlässig sein b. Räume dürfen nicht aktiv beheizt werden c. Verglasungen bei Mehrfamilienhäusern können nur innerhalb des bestehenden Baukubus erfolgen d. Verglasungen müssen ausserhalb der isolierten Gebäudehülle liegen e. Pro Gebäude ist eine einheitliche Gestaltung erforderlich
2Der Nutzungsbonus darf maximal 15% der anrechenbaren Geschossfläche betragen und ist auf 20 m² pro Wohneinheit zu begrenzen.1
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.