Art. 41 · Gewerbe
BZO Bau- und Nutzungsordnung Moehlin · S. 36 · Original-PDF
1Arealüberbauungen sind in den Zonen W2, W3, W4, K2, K3 und der SpeziArealüberbauungen alzone Breiti zulässig. Die zusammenhängende anrechenbare Grundstückfläche hat mindestens 3'000 m2 zu betragen.
2Im Rahmen einer Arealüberbauung kann der Gemeinderat gegenüber der Regelbauweise ein zusätzliches Geschoss zulassen.
3Mindestens 5% der anrechenbaren Grundstücksfläche sind als ökologische Ausgleichsfläche zu gestalten.
1Fassung gemäss Teiländerung Nutzungsplanung 2020, Genehmigung RR 13.12.2023 BNO Gemeinde Möhlin 35 5. Bauvorschriften 5.1 Baureife und Erschliessung
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