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Art. 34 · Überlagerte Schutzzonen

BZO Bau- und Nutzungsordnung Moehlin · S. 32 · Original-PDF

Die im Kulturland- und im Bauzonenplan bezeichneten und in Anhang C aufKulturobjekte gelisteten Kulturobjekte sind geschützt und dürfen nicht beseitigt werden. 3.6 Weitere Zonen gemäss Art. 18 RPG

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.