Art. 17 · Spezialzone Breiti
BZO Bau- und Nutzungsordnung Moehlin · S. 17 · Original-PDF
1Die Spezialzone Breiti dient dem Wohnen. Nicht störendes Gewerbe ist zugelassen. Spezialzone Breiti
2Voraussetzung für die Überbauung der Spezialzone Breiti ist ein Gestaltungsplan. Der Gestaltungsplan darf nicht von den Zonenbestimmungen abweichen.
1Fassung gemäss Teiländerung Nutzungsplanung 2020, Genehmigung RR 13.12.2023 16 BNO Gemeinde Möhlin
3Die Spezialzone Breiti ist für Mehrfamilienhäuser bestimmt. Im Grenzbereich zu den bestehenden Wohnzonen W2 sind am Nord- und Ostrand 2 Geschosse, am Südrand 3 Geschosse und im übrigen Zonenbereich 8 Geschosse zulässig. Die Parkierung ist vorwiegend unterirdisch anzuordnen.
§ 17a1
1Der Bata Park umfasst die Zonen Kernzone Bata Park (KB), Wohnzone W2 Bata Park (W2B), die Arbeits- und Wohnzone Bata Park (AWB) sowie die Ensemble Bata Park angrenzenden Grünzonen und beinhaltet ein Architekturensemble und ein Parkdenkmal von nationaler Bedeutung. In der Kernzone Bata Park liegt das Hauptaugenmerk auf dem Erhalt und der Pflege des historischen Ensembles, während die Wohn- und die Wohn- und Arbeitszonen der zeitgemässen Weiterentwicklung des Bata-Areals dienen.
2Für die Beurteilung von Bauvorhaben sowie Fragen des Erhalts und der Entwicklung des Bata Parks setzt der Gemeinderat eine Kommission Bata Park ein. Die Kommission setzt sich mehrheitlich aus Fachleuten zusammen und besteht insbesondere aus der Vertretung des Gemeinderats Möhlin, der Abteilung Bau- und Umwelt der Gemeinde Möhlin, des Schweizerischen Heimatschutzes (Sektion Aargau), der kantonalen Ortsbildpflege, der kantonalen Denkmalpflege sowie je einer unabhängigen Fachperson aus den Fachgebieten Architektur und Landschaftsarchitektur. Der Gemeinderat kann nach Bedarf weitere Mitglieder einsetzen.
3Als wichtige Basis einer erfolgreichen Projektentwicklung gewährleistet die Kommission Bata Park die frühzeitige Beratung der Bauherrschaft sowie eine enge Begleitung der Projektierung.
§ 17b1
1Die Kernzone Bata Park umfasst die kantonal geschützten Bauten und den Park und bezweckt deren Erhalt und die Weiterentwicklung im Rahmen der denkmalpflegerischen Anforderungen. Kernzone Bata Park
1Fassung gemäss Teiländerung/Rückweisung "Bata-Areal", Genehmigung RR 25.04.2012 BNO Gemeinde Möhlin 17
2Die Kernzone ist für Wohnen bestimmt. Im Gebiet mit Gestaltungsplanpflicht und in den kantonalen Schutzobjekten sind zusätzlich mässig störendes Gewerbe, Dienstleistungen, Nutzungen für die Quartierversorgung und soziale Infrastruktur zulässig. Die Nutzung der geschützten Bauten ist auf die denkmalpflegerischen Anforderungen abzustimmen.
3Die Kommission Bata Park erarbeitet für den Erhalt und die Entwicklung der Kernzone einen Handlungskatalog, welcher als Grundlage der Beurteilung durch den Gemeinderat beschlossen wird.
4Im Gebiet mit Gestaltungsplanpflicht sind Ergänzungsbauten von hoher architektonischer Qualität, welche sich an der Bebauungsstruktur (Volumen, Geschosse) und der architektonischen Gestaltung der geschützten Bauten sowie der Parkgestaltung orientieren, zulässig. Im Raum des Kreisels Gallierstrasse sind grössere Gebäudevolumen zur Aufnahme von Dienstleistungen und Quartierversorgungsangeboten zulässig, wobei Volumetrie und Abmessungen des kantonalen Schutzobjektes Wohlfahrtsgebäude als Referenz dienen.
§ 17c1
1Die Wohnzone W2 Bata Park dient dem Wohnen. Nicht störendes Gewerbe ist zulässig. Zur Gewährleistung einer hohen architektonischen und freiräumlichen Qualität sowie der Abstimmung mit den Bauten und dem Park der Kernzone Bata Park gilt in der ganzen Zone die Gestaltungsplanpflicht. Wohnzone W2 Bata Park
2Gestützt auf die Empfehlungen der Kommission Bata Park und die durchgeführte Testplanung erlässt der Gemeinderat ein Richtkonzept.
3Für die Gestaltungspläne gelten folgende Vorgaben:
a)Die Perimeter der Gestaltungspläne haben sich an den im Richtkonzept dargestellten Baubereichen zu orientieren.2
b)In den Baubereichen entlang der Gallierstrasse ist mit einer geeigneten Gebäudestellung auf die Lärmsituation zu reagieren (z.B. eine kammartige Bebauung gemäss Richtkonzept). In der angrenzenden Grünzone sind ergänzende, gut gestaltete Lärmschutzmassnahmen anzuordnen (Lärmschutzdamm, Lärmschutzwände).1
1Fassung gemäss Teiländerung/Rückweisung "Bata-Areal", Genehmigung RR 25.04.2012
2Fassung gemäss Teiländerung Nutzungsplanung 2020, Genehmigung RR 13.12.2023 18 BNO Gemeinde Möhlin
c)Gegenüber der Waldgrenze im östlichen Arealteil sind innerhalb eines 4 m Streifens in der Wohnzone W2 Bata-Park keine Hoch- und Kleinbauten erlaubt.
d)Innerhalb der im Bauzonenplan schraffierten Flächen dürfen Neubauten nur zwei Vollgeschosse aufweisen. Ein darüber liegendes Attikageschoss ist nicht zulässig.
e)Neubauten ausserhalb dieser Flächen dürfen ein zusätzliches 3. Vollgeschoss aufweisen, wobei diese zusätzliche Geschossfläche höchstens 66% der darunter liegenden Geschossfläche betragen darf. Ein darüber liegendes Attikageschoss ist nicht zulässig.
f)Die Baubereiche haben attraktive private und halbprivate Aussenräume aufzuweisen und sind nach einem einheitlichen Konzept auf die Kernzone abzustimmen (z.B. Hochparterresockel gemäss Richtkonzept).1
g)Es sind nur Flachdächer zulässig.
h)Die Gestaltungspläne sind auf qualitativ hochstehende Projekte abzustützen. Die Durchführung von qualifizierten Konkurrenzverfahren zur Erreichung hochwertiger Projekte wird empfohlen.
i)Innerhalb der Gestaltungsplanperimeter beträgt die maximal zulässige Ausnutzung 0.7. Es bestehen keine weiteren Ansprüche auf zusätzliche Ausnützungsboni bzw. Geschosse (z. B. Arealüberbauung).
§ 17d2
1Die Arbeits- und Wohnzone Bata Park ist für mässig störendes Gewerbe und Wohnen bestimmt. Neubauten haben eine hohe architektonische und Arbeits- und Wohnzone Bata Park freiräumliche Qualität zu gewährleisten und sind auf die geschützten Fabrikationsgebäude der Kernzone Bata Park abzustimmen. Als Referenz bezüglich Gebäudestellung, Volumen, Grundraster und Nutzungsmass dienen die geschützten Fabrikationsgebäude.
2Gestützt auf die Empfehlungen der Kommission Bata Park erlässt der Gemeinderat ein Richtkonzept, welches Volumen, Gebäudestellung, Erschliessung und Freiraumanforderungen näher regelt.
1Fassung gemäss Teiländerung Nutzungsplanung 2020, Genehmigung RR 13.12.2023
2Fassung gemäss Teiländerung "Bata-Areal", Genehmigung RR 25.04.2012 BNO Gemeinde Möhlin 19
3Der Wohnanteil ist auf maximal 30% begrenzt. Verkaufsflächen für Güter des täglichen Bedarfs sind gesamthaft auf eine maximale Verkaufsfläche von 500 m² begrenzt, zusätzlich sind im Zusammenhang mit der Produktion oder mit Dienstleistungen vor Ort bis 350 m2 Verkaufsfläche pro Gebäude oder Betrieb zulässig. Arbeitsextensive Nutzungen wie beispielsweise Lagerhäuser oder Logistikbetriebe sind nicht zulässig.1
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.