Art. 5 · Zweck
BZO Mettmenstetten · S. 5 · Original-PDF
1) Die Kernzone A bezweckt die Erhaltung und sorgfältige Erneuerung des historischen Dorfkerns von Mettmenstetten Unterdorf. Die charakteristischen Bauten und Strassenräume sind mitsamt den zugehörigen Freiräumen in ihrer Erscheinung zu wahren und aufzuwerten. Um- und Neubauten sind sorgfältig einzuordnen. 2) Die Kernzone B bezweckt die schonende Einordnung von Neu- und Umbauten bezüglich ihrer Volumetrie, Stellung und Gestaltung im Übergangsbereich zwischen den Kernzonen und den weiteren Bauzonen, mit Spielraum für gute zeitgemässe architektonische Lösungen. 3) Die Kernzone D bezweckt den Schutz, die Erhaltung sowie die sorgfältige Erneuerung der Siedlungen Mettmenstetten Oberdorf und Rossau mit ihren Ortsbildern von überkommunaler Bedeutung. Die Siedlungsanlage, das Bebauungsmuster und die strukturierenden Freiräume sind in ihrer vielfältigen Eigenart zu erhalten und aufzuwerten. Besondere Beachtung ist der Erhaltung und dem Charakter der Dachlandschaft, der Erhaltung der Vorgärten sowie der ortstypischen kleinen Fusswege zu schenken. Bauliche Massnahmen an Gebäuden haben sich hinsichtlich Lage, Dimension, architektonischer Gestaltung und Materialwahl an der bestehenden Bausubstanz zu orientieren.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.