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Art. 8 · Mehrwertausgleich

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 10 · Original-PDF

1Wird mit der aktuellen oder einer späteren Zonenplanrevision ein wesentlicher Planungsmehrwert geschaffen, namentlich infolge Umzonungen, hat der Grundeigentümer der Einwohnergemeinde einen Mehrwertausgleich zu entrichten. Die Gemeinde erstellt dazu ein separates Reglement.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.