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Art. 78 · Kompetenzdelegation
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 42 · Original-PDF
1Der Gemeinderat kann die Bewilligungen von Bauvorhaben gemäss dem im Gemeindegesetz vorgesehenen Rahmen an die Bauverwaltung delegieren. Er regelt die Einzelheiten in einem Reglement. Kompetenzdelegation
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.