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Art. 10 · Richtkonzept „Zentrum

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 11 · Original-PDF

1Für die Zentrumszone besteht ein Richtkonzept „Zentrum“. Er zeigt die anzustrebende Nutzungsverteilung und das anzustrebende städtebauliche Grundmuster auf und basiert auf dem Leitbild der Gemeinde- und Zentrumsentwicklung (vgl. § 3), insbesondere auf folgenden Leitsternen: Richtkonzept „Zentrum“

3Zentrum voller Vielfalt und Lebendigkeit

4Ein Stück Stadt durch Nachverdichten

6Lebendigkeit im öffentlichen Raum

2Von der im Richtkonzept vorgesehenen Struktur kann abgewichen werden sofern eine städtebaulich gleichwertige Lösung aufgezeigt wird. Der Gemeinderat entscheidet, in der Regel auf der Basis von Fachgutachten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.