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Art. 16 · Abstände von Strassen und Gewässern

BZO Baureglement Mels · S. 13 · Original-PDF

1Wo keine Baulinie besteht, haben Bauten und Anlagen folgende Mindestabstände einzuhalten: 10 BauG

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.