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Art. 13 · Gebäudelänge

BZO Baureglement Mels · S. 11 · Original-PDF

Die Gebäudelänge bezeichnet die längste Fassadenabmessung. Anbauten gemäss Art. 17 sind bei der Ermittlung der Gebäudelänge nicht zu berücksichtigen. Bei abgesetzten oder gegliederten Fassaden bemisst sie sich nach der senkrechten Projektion auf eine gerade Linie, die der Verlängerung des längsten geraden Fassadenteils entspricht.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.