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Art. 38

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 30 · Original-PDF

1Es ist besonders auf eine energiesparende Bauweise und eine rationelle Nutzung der verfügbaren Energie zu achten. Energieeffizienz

2Es sollen nach Möglichkeit keine Einzelfeuerungsanlagen erstellt werden, sofern ein Zusammenschluss zu einer Gruppenheizung oder die Versorgung mit zentral hergestellter Wärme, Fernwärme aus erneuerbarer Energie oder Abwärme möglich, sinnvoll und zumutbar ist. Die Nutzung erneuerbarer Energien ist anzustreben. 6.1 Wohnhygiene

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.