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Art. 73 · Anforderungen

BZO Meilen 1997 · S. 29 · Original-PDF

Folgende Anforderungen sind zu erfüllen:

a)Bauten, Anlagen und die Umgebung müssen eine hohe städtebauliche und architektonische Qualität aufweisen.

b)Es sind aufenthaltsfreundliche Freiflächen zu schaffen. Der Übergang zum öffentlichen Raum ist attraktiv zu gestalten.

c)Die Parkierung ist in der Regel unterirdisch anzuordnen.

d)Bauten sind in energieeffizienter Bauweise zu erstellen. Höchstens 30 % des zulässigen Energiebedarfs für die Wärme- und Warmwassererzeugung dürfen mit fossilen Energien gedeckt werden.

e)Bei Grundstücken, die an die Kernzone grenzen, sind die Anliegen des Ortsbildschutzes zu beachten. VI. Ökologie

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.