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Art. 60 · Reduktion

BZO Meilen 1997 · S. 25 · Original-PDF

1Die gemäss Art. 59 ermittelten Bedarfswerte dürfen entsprechend der Erschliessungsqualität des öffentlichen Verkehrs reduziert werden: ÖV-Güteklasse Bewohner Beschäftigte Kundschaft/Besucher

min. (%) min. (%) min. (%) Klasse B 55 30 40 Klasse C 70 45 50 Klasse D 85 80 70

2Die Reduktionsgebiete werden in einem besonderen Plan festgelegt. Der Gemeinderat kann diesen anpassen, wenn sich das öffentliche Verkehrsangebot erheblich geändert hat. Seite 25 / 30 Bau- und Zonenordnung 2020

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.