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Art. 56 · Spiel- und Ruheflächen, Freizeit-

BZO Meilen 1997 · S. 24 · Original-PDF

Spiel- und Ruheflächen, Freizeitund Pflanzgärten

2In den Kernzonen und Zentrumszonen können sie den Verhältnissen entsprechend herabgesetzt werden. 3 Spielund Ruheflächen sind den Bedürfnissen entsprechend zu gestalten und ihrem Zweck dauernd zu erhalten; dies ist im Grundbuch anzumerken.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.