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Art. 37 · Familiengartenareal

BZO Meilen 1997 · S. 18 · Original-PDF

1In der Erholungszone E1 sind Familiengärten zulässig.

2Für Gebäude und Anlagen gelten folgende Höchstmasse:

a)2.4 m Fassadenhöhe;

b)3.4 m Gesamthöhe;

c)8 % Überbauungsziffer für Gartenhäuser, jedoch höchstens eine Gebäudegrundfläche von 12 m2 und ein zusätzliches Vordach von 8 m2; Gemeinschaftshäuser dürfen die maximale Gebäudegrundfläche überschreiten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.