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Art. 19 · Um- und Ersatzneubauten

BZO Meilen 1997 · S. 12 · Original-PDF

Um- und Ersatzneubauten

2Ersatzneubauten haben sich in Massstab, Stellung und kubischer Gestaltung rücksichtsvoll in die bestehende Quartierstruktur einzuordnen. Dabei gilt:

a)«Am Tobelweg» und «Auf der Hürnen» Die Baumasse und Geschossigkeit des Gebäudebestandes dürfen unter Wahrung des Quartiercharakters massvoll erhöht werden.

b)«Bahnhofstrasse» Die Bebauungsstruktur ist zu erhalten und fortzuführen. Es sind maximal 4 Vollgeschosse zulässig. Dem Hauptvolumen untergeordnete Anbauten und Gebäudeteile sind zulässig und dürfen ausserhalb der im Ergänzungsplan bezeichneten quartierprägenden Bebauungsstrukturen angeordnet werden.

3Es gilt ein minimaler Grenzabstand von 3.5 m.

1Bauvorhaben haben der Eigenart des jeweiligen Quartiercharakters besonders Rechnung zu tragen, wobei eine passende Verbindung zwischen quartierprägender und zeitgemässer Architektur zu wählen ist. Dies gilt namentlich auch für die Materialien, die Farbgebung und die Bepflanzung.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.