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Art. 25 · Landwirtschaftszone Lw
BZO Bau- und Zonenreglement Meggen · S. 15 · Original-PDF
Vorschriften. Landwirtschaftszone Lw
2Standort, Dimension, Gestaltung und Materialien von Bauten und Anlagen sind so zu wählen, dass sich diese ins Landschaftsbild und in die bestehende Umgebung besonders gut einordnen. Neue landwirtschaftliche Bauten sind möglichst in Hofnähe zu erstellen.
3Wertvolle Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten sind soweit möglich zu erhalten und untereinander zu vernetzen.
4Es gilt die Lärm-Empfindlichkeitsstufe III.
1Gefährdete Gebiete gemäss § 146 PBG sind in einer kommunalen Gefahrenkarte
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.