Art. 20 · Allgemeine Zone für Sport- und Freizeitanlagen SpF-A (siehe Anhang 2)
BZO Bau- und Zonenreglement Meggen · S. 13 · Original-PDF
gen für Sport-, Spiel- und Freizeitbedürfnisse zulässig, die dem im Anhang 2 Allgemeine Zone für beschriebenen Zonenzweck entsprechen. Sport- und Freizeitanla-
2Die Gemeinde legt Nutzung und Baumasse im Einzelfall unter Berücksichtigung gen SpF-A öffentlicher und privater Interessen fest. (siehe Anhang 2)
3Es gilt die Lärm-Empfindlichkeitsstufe III.
1Zulässig sind Bauten und Anlagen, soweit sie für den Betrieb einer 9-Loch-Golf- § 20 BZR: Zweckbestimmung Zone für Sport- und Freizeitanlagen SpF-A Anhang 2 verbindlich Bezeichnung Ort Zweck mit zugehörigen Infrastruktureinrichtungen
A B C D E 50 Scheidegg x 51 Sentibühl x x x 52 Binzböschen x 53 Lerchenbühl x
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 13) verbindlich lesbar.
54Bootshafen Hintermeggen Einrichtungen für Segel- und Ruderboote
55Bootshafen Seestrasse Einrichtungen für Segel-, Ruder-, Motorboote
56 Rütli x x x 57 Altegg x 58 Sentibühl x x 59 Obergruben x x x
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 13) verbindlich lesbar.
A Gartenanlagen und Familiengärten B Sport- und Spieleinrichtungen C Freizeit- und Erholungseinrichtungen D Verkehrs- und Erschliessungsanlagen E Spezialnutzungen 34 Meggen: Genehmigung, Bau- und Zonenreglement Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Meggen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.