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Art. 98 · A22 Zonen für Sport- und Freizeitanlagen (ZSF)

BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 231 · Original-PDF

98 Baureglement (BR) A212 Zonen für öffentliche Nutzungen (ZöN) Ortsteil Busswil In den einzelnen Zonen für öffentliche Nutzungen im Ortsteil Busswil gelten überdies die folgenden Bestimmungen: Grundzüge der Überbauung und Gestaltung ES

Mehrheitlich bestehende Anlage. II Für Neubauten, Aufstockungen und Anbauten gelten mit Ausnahme der Gebäudelänge die baupolizeilichen Masse für die Wohnzone W3B.

Die Anlage ist mehrheitlich bestehend. II Bei Erweiterungen, Umgestaltungen und dgl. ist der Eingliederung in die Landschaft besondere Beachtung zu schenken.

Bestehende Überbauung III (Bezeichnung) / Zweck ZöN B1 / Bildung und Kultur, Sport, Parkplatz ZöN B2 Friedhof ZöN B3 Pumpwerk ARA Gemeinde Lyss

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.