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Art. 84 · A145 Grenzabstand von Winkelbauten und Gebäuden mit gestaffelten oder …

BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 136 · Original-PDF

84 A145 Grenzabstand von Winkelbauten und Gebäuden mit gestaffelten oder Unterirdische Bauten, Unterniveaubauten und Tiefbauten Auskragende Gebäudeteile Vorspringende Gebäudeteile Gebäudehöhe Fassadenhöhe Firsthöhe Gesamthöhe A145 Grenzabstand von Winkelbauten und Gebäuden mit gestaffelten oder

unregelmässigen Grundrissen

unregelmässigen Grundrissen 84 Baureglement (BR) A144 Gebäudeabstand

1Der Gebäudeabstand ist die kürzeste Entfernung zwischen zwei Gebäuden.

2Der Gebäudeabstand entspricht wenigstens der Summe der Grenzabstände, Absätze 3 bis 5 bleiben vorbehalten.

3Für bewohnte und unbewohnte An- und KleinNebenbauten sowie Gebäude mit kleiner anrechenbaren Gebäudefläche gilt kein Gebäudeabstand. Die Beschattungstoleranzen gegenüber bewohnten Gebäuden bleiben vorbehalten.

4Zwischen Bauten, die aufgrund früherer baurechtlicher Vorschriften oder Ausnahmebewilligungen den Grenzabstand nicht einhalten, reduziert sich der Gebäudeabstand um das Mass der Unterschreitung des Grenzabstandes.

5Der ordentliche reglementarische Gebäudeabstand darf durch die Einräumung von Näherbaurechten um 25% reduziert werden. Die Brandschutzvorschriften müssen in jedem Fall gewährleistet sein. Gemeinde Lyss

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.