Art. 82 · A143 Grosser Grenzabstand
BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 215 · Original-PDF
82 Baureglement (BR) A142 Kleiner Grenzabstand Der kleine Grenzabstand (kGA) wird rechtwinklig zur
Parzellengrenze gemessen. Der kleine Grenzabstand kA bezeichnet die zulässige kürzeste Entfernung zwischen der projizierten Fassadenlinie und der Parzellengrenze.
2Er wird, unter Vorbehalt von Abs. 3, auf den Schmalseiten und der beschatteten Längsseite des Gebäudes gemessen.
3Auskragende Gebäudeteile bleiben unberücksichtigt. In der Mischzone Kern Busswil geht der Strassenabstand zur Bahnhofstrasse vor. Vgl. Art. 213 Abs. 2 und 3 sowie Anhang A123. Gemeinde Lyss
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