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Art. 526 · Bauabstand von Gewässern Gewässerraum

BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 174 · Original-PDF

526 Bauabstand von Gewässern Gewässerraum

1Gegenüber eingedolten und offenen Gewässern sind die im Zonenplan 2 festgelegten Abstände einzuhalten. Der Abstand bezweckt die Gewährleistung der Zugänglichkeit für Unterhaltsarbeiten, den Schutz des Gewässervorlandes mit Uferbestockung, die Sicherstellung der ökologischen Vernetzung sowie den Schutz vor Hochwassern. Zudem wird mit dem Abstand die Möglichkeit einer Offenlegung von eingedolten oder eines Ausbaus offener Gewässer gewahrt.

2Die im Zonenplan 2 bezeichneten Fliess- und Stehgewässer bezwecken die Erhaltung und Aufwertung von natürlichen Lebensräumen für standorttypische Pflanzen und Tierarten.

1Der Raumbedarf für Gewässer (Gewässerraum) gewährleistet folgende Funktionen:

a.die natürlichen Funktionen der Gewässer;

b.Schutz vor Hochwasser;

c.Gewässernutzung.

2Der Gewässerraum für Fliessgewässer ist in den Zonenplänen 2 im Zonenplan 2 Lyss sowie im Zonenplan Busswil festgelegt. Innerhalb der Bauzone ist der Gewässerraum als flächige Überlagerung, ausserhalb der Bauzone mittels Farbcodierung festgelegt. Bei Festlegung mittels Farbcodierung wird er je hälftig von der Gewässerachse aus gemessen. Bei Gewässern im kantonalen Naturschutzgebiet „Auengebiet Alte Aare“ ist der Bauabstand im Einzelfall festzulegen. Vgl. die Messweise in Anhang A 148. Für Bauten an Gewässern gelten Art. 4a und 48 des Gesetzes über Gewässerunterhalt und Wasserbau (WBG), Art. 2b der Wasserbauverordnung (WBV) sowie Art. 38 des Gewässerschutzgesetzes (GSchG). Zum geschützten Uferbereich vgl. Art. 4a WBG in Verbindung mit Anhang I der WBV (Begriffe, Messweisen und Berechnungsbeispiele). Art. 36 GSchG, Art. 41a ff. GSchV, Art. 11 BauG, Art 48 WBG Vgl. die Messweise in Anhang A 148. Wo kein Gewässerraum ausgeschieden ist, sind Gesuche für Bauten und Anlagen innerhalb von 15 m ab Mittelwasserlinie bzw. bei eingedolten Gewässern innerhalb von 15 m ab Mittelachse dem Tiefbauamt vorzulegen. Das Tiefbauamt entscheidet, ob eine Wasserbaupolizeibewilligung nach Art. 48 WBG nötig ist. Gemeinde Lyss

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.