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Art. 435 · Besonnung, Belichtung und Belüftung
BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 170 · Original-PDF
435 Besonnung, Belichtung und Belüftung
1Es ist unzulässig, ganze Familienwohnungen nur mit Dachflächenfenstern zu belichten.
2In mindestens einem Haupttagesaufenthaltsraum (Wohnzimmer und/oder Kinderspielraum) sind mindestens 50% der vorgeschriebenen Fensterflächen, mindestens aber 2 m2, als senkrechtstehende Fenster auszugestalten. Vgl. im Übrigen die Vorschriften für Wohn- und Arbeitsräume in Art. 64 ff. BauV.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.