Art. 418 · Besondere Gestaltungsvorschriften für die Mischzonen Kern
BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 164 · Original-PDF
418 Besondere Gestaltungsvorschriften für die Mischzonen Kern
1Bei Neubauten ist die Dachform/Dachgestaltung in Zusammenarbeit zwischen Bauwilligen und der Baubewilligungsbehörde nach städtebaulichen Kriterien zu bestimmen. Auskragende Gebäudeteile dürfen die Decke des obersten Vollgeschosses nicht überragen.
2Die Häuser sind in den Vertikalen, inkl. Ladengeschosse und eventuelle Lauben, in Konstruktion und Material einheitlich auszubilden. Material und Konstruktion müssen in den Fassadenplänen ersichtlich sein. Dachformen Im Übrigen zeigt der Richtplan Kernzone auf, wie die Bauten und Anlagen einzuordnen und deren Aussenräume zu gestalten sind. Fassaden Gemeinde Lyss
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.