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Art. 38 · Baureglement (BR)

BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 169 · Original-PDF

38 Baureglement (BR) Technische Gleichwertigkeit: Ein FW-Anschluss ist einer konventionellen Anlage gleichwertig, wenn der Bezüger seinen Bedarf an Warmwasser mit minimal 55°C ganzjährig und seine Raumtemperaturbedürfnisse während der Heizperiode abdecken kann. Wirtschaftliche Gleichwertigkeit: Als zumutbar und verhältnismässig beurteilt werden bei der Fernwärme bis zu 20% höhere Jahreskosten (Kapital-, Betriebs- und externe Kosten) gegenüber einer konventionellen Heizanlage (aus Gründen energetischer, lufthygienischer sowie ökologischer Vorteile).

3Die Wärme muss zu technisch und wirtschaftlich gleichwertigen Bedingungen wie aus konventionellen Anlagen angeboten werden.

4Nicht zum Anschluss an des Fernwärmenetz verpflichtet sind Gebäude welche höchstens 25% des zulässigen Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser mit nicht erneuerbaren Energien decken.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.