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Art. 36 · Baureglement (BR)

BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 167 · Original-PDF

36 Baureglement (BR)

–Beurteilung von Vorhaben, welche die Gestaltungsfreiheit in Anspruch nehmen;

–Umbau, Erweiterung und Ersatz von erhaltenswerIm Falle von schützenswerten Baudenkmälern oder von erhaltenswerten Baudenkmälern, die in einem Ortsbildschutzgebiet gemäss Art. 511 liegen oder Bestandteil einer im Bauinventar aufgenommenen Baugruppe sind (so genannte K-Objekte) erfolgt die Beurteilung und Beratung durch die Kantonale Denkmalpflege (Art. 10c BauG). ten Bauten ausserhalb von Baugruppen gemäss Bauinventar.

3Die Gemeinde setzt als unabhängige Fachberatungsorgane eine Fachgruppe Landschaft und eine Fachgruppe Ortsbild ein. Der Gemeinderat regelt deren Aufgaben und Zuständigkeiten mittels Verordnung. Vgl. die Verordnung über die ständigen Kommissionen. Den Fachgruppen kommen beratende Aufgaben zu.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.