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Art. 23.11.1995

BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 265 · Original-PDF

23.11.1995

–Für Änderungen oder für eine allfällige Totalrevision gelangt das Verfahren nach Art. 92ff BauG zur Anwendung.

–Die Kosten für Planung, Projektierung- und Erstellung sowie die Rekultivierung gehen zu Lasten der Betreiberin. Gemeinde Lyss

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.