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Art. 2002

BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 138 · Original-PDF

2002.

Im Zonenplan 1 für den Ortsteil Lyss sind die einzelnen Nutzungszonen in Form von farbigen Flächen dargestellt.

Im Zonenplan 2 für den Ortsteil Lyss sind Schutzgebiete und Schutzobjekte ausgeschieden und weitere Gebiete und Objekte mit Bau- und Nutzungsbeschränkungen dargestellt, die grundeigentümer- oder behördenverbindlich festgelegt sind. Zudem legt der Zonenplan 2 die bei den einzelnen Fliessgewässern zu beachtenden Bauabstände geltenden Gewässerräume fest. Die Uferschutzpläne gelten für die Alte Aare und gehen dem Zonenplan 2 vor.

Im Zonenplan für den Ortsteil Busswil sind die einzelnen Nutzungszonen in Form von farbigen Flächen dargestellt. Weiter sind Schutzgebiete und Schutzobjekte ausgeschieden und weitere Gebiete und Objekte mit Bau- und Nutzungsbeschränkungen dargestellt, die grundeigentümer- oder behördenverbindlich festgelegt sind. Zudem legt der Zonenplan die bei den einzelnen Fliessgewässern geltenden Gewässerräume fest. Die Uferschutzpläne gelten für die Alte Aare und gehen dem Zonenplan vor.

Im den Zonenplanänen Naturgefahren sind diejenigen Gebiete grundeigentümerverbindlich dargestellt, in welchen aufgrund der Erkenntnisse zum Zeitpunkt des Erlasses der baurechtlichen Grundordnung, ein Baurechtliche Grundordnung Zonenplan 1 Ortsteil Lyss Zonenplan 2 Ortsteil Lyss Zonenplan Ortsteil Busswil Zonenplanäne Naturgefahren Gemeinde Lyss

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.