Art. 0.5 · 0.55*8) *9)
BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 147 · Original-PDF
0.5 0.55*8) *9) Mischzone M2 Busswil M2B
5 m 12 m 10.5 m 14.5 m 40 m – 0.6*7) – –
0.70*8) länge und Gebäudebreite) GTB: Gebäudebreitetiefe (s. Anhang A131Gebäudelänge und Gebäudebreite) AZ: Ausnützungsziffer (s. Anhang
A112 )
Mischzone M3 Busswil M3B breitetiefe (s. An hang A131Gebäudelänge und Gebäudebreite
3 m 10 m 10.5 m 14.5 m 40 m 20.0 m
–– – 4 m*7) Mischzone Kern Busswil MKB A112) UeZ: Überbauungsziffer (s. An-
½ Fh tr – 15 m 19 m – – –
–105% mind. 4 m Arbeitszone A Busswil AB hang A113) GFZo: Geschossflächenziffer oberirdisch (s. Anhang A113) GFZ: Grünflächenziffer (s. Anhang *1) Die Fh tr gilt *1) Die Fh tr gilt:
–bei Gebäuden mit Schrägdach (ab einer Dachneigung A115 Grünflächenziffer) von 5 Prozent) für die traufseitigen Fassaden und
–bei Gebäuden mit Flachdach (mit einer Dachneigung vo weniger als 5 Prozent)
–für alle Fassaden, wenn das oberste Geschoss die Anforderungen von Artikel 214 Absatz 3 nicht einhäl
–für eine Fassade, wenn das oberste Geschoss (Attikageschoss) die Anforderungen von Artikel 214 Absatz 3 einhält. Anforderungen von Artikel 214 Absatz 3 nicht einhäl
–für eine Fassade, wenn das oberste Geschoss (Attikageschoss) die Anforderungen von Artikel 214 Absatz 3 einhält. von 5 Prozent) für die traufseitigen Fassaden und - bei Gebäuden mit Flachdach (mit einer Dachneigung von weniger als 5 Prozent) - für alle Fassaden, wenn das oberste Geschoss die Anforderungen von Artikel 214 Absatz 3 nicht einhält - für eine Fassade, wenn das oberste Geschoss (Attikageschoss) die Anforderungen von Artikel 214 Absatz 3 einhält.
*2) Die Fh tr und die GH erhöhen sich im Ortsteil Lyss in Überflutungsgebieten mit hoher, mittlerer, geringer oder Restgefährdung um die Höhendifferenz zwischen dem massgebenden Terrain und den im Zonenplan Naturgefahren Ortsteil Lyss eingetragenen Koten «Hochwasser» plus eine Überschwappreserve von 25 cm, maximal jedoch um das Mass, um welches die OK des Fussbodens des ersten Vollgeschosses über dem massgebenden Terrain erstellt wird. Die Fh tr und die GH erhöhen sich im Ortsteil Lyss in Überflutungsgebieten mit hoher, mittlerer, geringer oder Restgefährdung um die Höhendifferenz zwischen dem massgebenden Terrain und den im Zonenplan Naturgefahren Ortsteil Lyss eingetragenen Koten «Hochwasser plus eine Überschwappreserve von 25 cm, maximal jedoch um das Mass, um welches die OK des Fussboden des ersten Vollgeschosses über dem massgebenden Terrain erstellt wird. Terrain erstellt wird. Vgl. zur Messweise Anhang A134 Vgl. betreffend Bauen in Gefahrengebieten Art. 551 Abs. 5 Gemeinde Lyss
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