← BZO Lindau · Inhaltsverzeichnis

Art. 5 · Bautypen

BZO Lindau · S. 6 · Original-PDF

1 Grundsatz

Umbauten, Ersatz- und Neubauten haben sich in Form und Erscheinung gut ins Ortsbild einzuordnen, insbesondere hinsichtlich der Geschlossenheit und Proportionen des Gebäudes, der Dachlandschaft und der Lage und Stellung der Bauten. 2 Bautyp A

Die Bauten vom Typ A umfassen bestehende Gebäude, welche nach Inventar der schützenswerten Bauten mutmasslich schutzwürdig sind. Unterschutzstellungen bleiben vorbehalten. Für nicht schützenswerte Bauten vom Gebäudetyp A gelten die Bestimmungen des Bautyps B. 3 Bautyp B

Die Bauten vom Typ B umfassen bestehende Gebäude, deren Standorte für das Ortsbild von Bedeutung sind. Die bestehenden Gebäude dürfen unter Beibehaltung der bisherigen Lage, Stellung, Gebäudeprofils, Geschossigkeit und der Grundzüge der Gebäude- und Fassadengliederung umgebaut oder ersetzt werden. Untergeordnete Abweichungen sind zulässig, sofern sie die ortsbauliche Situation gewährleisten oder verbessern. Von der bisherigen Lage, Stellung und dem Gebäudeprofil darf abgewichen werden, wenn ein Gewässer dringend mehr Raum benötigt, insbesondere für den Hochwasserschutz.

INFO_2023-11-16 31102_05A_231115_BZO_gestrichen - Kopie Seite 6 / 20 4 Bautyp C

Die Bauten von Typ C umfassen die übrigen bestehenden Hauptbauten. Bestehende Gebäude dürfen umgebaut oder nach Massgabe von Art. 5 Abs. 5 BZO durch Neubauten ersetzt werden. 5 Grundmasse für Neubauten: Kernzone K1 K2 Vollgeschosse max. 2 2 Dachgeschosse max. * 2 2 Fassadenhöhe max. 7.5 m 7.5 m Grenzabstand mind. 3.5 m 5.0 m Überbauungsziffer max.

–Gebäude

–Klein- und Anbauten

–gedeckte Garageneinfahrten 22% 8 % 5 % 22 % 8 % 5 % * Art. 7 Abs. 1 6 Baufluchten

Die Gebäude sind unabhängig vom Strassenabstand auf die in den Kernzonenplänen vorgegebenen Baufluchten zu stellen. Unterirdische Bauten und Unterniveaubauten dürfen bis auf die Bauflucht gebaut werden. 7 Geschlossene Bauweise Die geschlossene Bauweise ist gestattet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.