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Art. 26 · Arealüberbauung

BZO Lindau · S. 15 · Original-PDF

1 Zulässigkeit

Die Arealüberbauungen sind in den Zonen W2 und W3 zugelassen. Davon ausgenommen sind die im Zonenplan bezeichneten Gebiete mit eingeschränktem Nutzungsmass. 2 Mindestflächen

Die minimale Arealfläche beträgt in den: - Zonen W2:

min. 3'000 m2

- Zonen W3:

min. 5'000 m2 3 Grundmasse

Sofern die Anforderungen an Arealüberbauungen gemäss § 71 PBG eingehalten werden, kann die Baumassenziffer in den W2-Zonen um 20% und in den W3-Zonen um höchstens 10% gemäss Art. 15 BZO erhöht werden.

Gegenüber Grundstücken und Gebäuden ausserhalb der Arealüberbauung sind die zonengemässen Abstände einzuhalten; in der Arealüberbauung gelten nur die kantonalrechtlichen Vorschriften. 4 Energie

In einem Energiekonzept ist die Versorgung des betroffenen Areals aufzuzeigen. Abwärme und erneuerbare Energien sind mit Priorität zu nutzen. Die Gebäude sind mindestens nach Minergie-Standard zu erstellen oder haben einem energetisch gleichwertigen Standard zu entsprechen. Auf der Basis eines umfassenden Energiekonzepts dürfen auch Massnahmen umgesetzt werden, welche eine mindestens gleichwertige energetische Wirkung erreichen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.