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Art. 23 · Grundmasse

BZO Lindau · S. 14 · Original-PDF

Die maximal zulässige Fassadenhöhe beträgt 16,0 m. Es gelten die kantonalrechtlichen Massvorschriften. Gegenüber privaten Grundstücken sind die Grenz- und Gebäudeabstände der betreffenden Zone einzuhalten. B.6 Erholungs- und Freihaltezonen

BezeichnungNutzweise
E1TannenbaumgartenFreizeit und Sport
E2Hinteriet / BüelhölzliFreizeit und Sport
E3ChaltenrietSport/Parkplatz
E4KleinikonGolfplatz

Tabelle von S. 14 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.