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Art. 57
BZO Zonenreglement Siedlung Liestal · S. 16 · Original-PDF
RBV 2 Bei Bauten am Hang gelten solche Bauteile als Hauptbauten, soweit sie als eigenständiger Gebäudeteil über oder unter oder im Volumen des Hauptbaus angeordnet sind.
Anhang K Skizzen
Gebäude- und Fassadenhöhe für Nebenbauten 4 Für Nebenbauten gelten folgende Maximalhöhen:
siehe auch Art. 34 Abs. 1
–Gebäudehöhe: bergseits* 4.5 m
–Fassadenhöhe: bergseits* 3.5 m talseits** 6.0 m * vom höchsten Punkt des gewachsenen Terrains aus gemessen ** vom tiefsten Punkt des gewachsenen Terrains aus gemessen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.